AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Betreuungsvertrages und werden vom Tierhalter anerkannt.

1.) Der Hundehalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund, und geimpft ist, regelmäßig entwurmt wird und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. Der Hundehalter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe an die Pension alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat. Außerdem muss ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden (bitte Kopie des Versicherungsscheins mitbringen).

1.1)Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz aller Prophylaxe es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen kann. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.

Sollte ihr Hund ein Floh- und Zeckenhalsband tragen, klären sie bitte vorher mit ihrem Tierarzt ab ob dieses ungiftig für Katzen ist! Da unser Kater sehr aktiv zwischen den Hunden lebt ist das extrem wichtig! Sollten Unklarheiten zur Giftigkeit des Halsbandes für Katzen sein informieren sie uns vorab, dann werden wir es ihrem Hund in der Betreuungszeit vorsorglich abnehmen! Halsbänder von Seresto sind ungiftig!

1.2) Der Hundehalter ist verpflichtet, das Buchungsformular wahrheitsgemäß auszufüllen und die gemachten Angaben mit dem Absenden zu bestätigen. Bei Abgabe falscher Angaben, ob wissentlich oder unwissentlich, haftet der Hundeeigentümer für alle daraus resultierenden Schäden und Kosten.

2.) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in Quackies Tierbetreuung durch das Erstgespräch vor Ort eingehend informiert (siehe auch 3.). Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundeeigentümer vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und schriftlich im Buchungsformular zu vermerken.

2.1) Bei einem starken Aggressionsverhalten des Hundes, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht, ist der Betreuer berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Besitzer verpflichtet sich, das Tier abzuholen.

2.2) Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Die Bekanntgabe des Aufenthaltsortes des Hundehalters obliegt dem Hundehalter, so dass Quackies Tierpension den Hundehalter auch tatsächlich nachrichtlich erreichen kann.

3.) Die Hundepension Quackies Tierbetreuung gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer ausreichend Freilauf und Sozialkontakte zu Hunden und Menschen. Der in Pension gegebene Hund befindet sich während des Aufenthalts vornehmlich auf dem Privatgelände von Quackies Tierbetreuung. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass der Hund auch an Spaziergängen und Touren, sowie am Alltag außerhalb des Geländes teilnimmt.

3.1) Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Für den Fall, dass sich ein Hund doch eigenständig befreit, während des Bring- bzw. Abholvorgangs oder bei der Betreuung entwischt, übernehmen wir keine Haftung.

3.2) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

3.3) Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und etwaige Verletzungsfolgen.

3.4) Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden! Dem Hundeeigentümer ist bekannt, dass Hündinnen, die während des Aufenthaltes läufig werden könnten, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen, (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundeeigentümers. Der Hund muss unverzüglich abgeholt werden.

4.) Eine Reservierung ist erst nach Entrichtung des vereinbarten Gesamtpreises für die vereinbarte Aufenthaltsdauer verbindlich. Stornierungen von mindestens 2 Wochen vor dem Bringtag sind kostenfrei. Getätigte Zahlungen werden erstattet. Bei Stornierungen von weniger als 2 Wochen vor dem Bringtag werden die unter Punkt 6.) Stornobedingungen beschriebenen Gebühren einbehalten.

4.1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den Betreuungspreis direkt bei erfolgter Buchung zu überweisen(PayPal oder Bankverbindung wird ihnen mitgeteilt) oder dafür den Link zu unserem Buchungsportal/Onlineshop zu verwenden.

4.2) Anfallende Fahrtkosten (z.B. Hol-und Bringservice, sowie bei Hausbesuchen und Gassiservice) berechnen wir mit 0,50€ pro Kilometer.

5.) Durch das Tier verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 200,- € beschränkt.

5.1) Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Halsbänder, Leinen, Futterbeutel, Körbe, Decken, Spielzeug, etc. wird keine Haftung übernommen.

6.) Stornobedingungen: Wir dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Hunden betreuen, daher müssen wir im Falle einer Stornierung (Krankheit, Urlaub, etc.) folgende Gebühren berechnen:

bis 2 Wochen vor dem Bringtag = fallen keine Gebühren an

bis 1 Woche vor dem Bringtag = 20 % des vereinbarten Gesamtpreises

unter 1 Woche vor dem Bringtag = 50% des vereinbarten Gesamtpreises

Erfolgt keine Absage, werden die entsprechenden Betreuungstage zu 100% berechnet.

Bei erfolgter Stornierung überweisen wir den vorab bezahlten Betreuungsbetrag, gegebenenfalls abzüglich der Stornogebühren zurück auf ihr Konto.

7.) Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter oder eine bevollmächtigte Person abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach sieben Tagen einem Tierheim zugeleitet. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

8.) Der Hundehalter erklärt sein Einverständnis, dass Fotos und Filme, auf denen sein Hund abgebildet ist, von Quackies Tierbetreuung uneingeschränkt verwendet werden dürfen, solange dies nicht ausdrücklich bei Übergabe des Hundes ausgeschlossen wurde.

9.) Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit

Quackies Tierbetreuung
Kerstin Drese-Holstein
Bistumerweg, 36
D-85276 Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland
E-Mail info@tierliebe-paf.de

zustande.

10.) Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen

10.1) Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am Nächsten kommt. Erfüllungsort ist Pfaffenhofen an der Ilm, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die für den Sitz von Quackies Tierbetreuung örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Quackies Tierbetreuung kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn‐ oder Geschäftssitz erheben.

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